Charter – Versicherungs - Service
 
Skipper und Crew sind speziellen Risiken ausgesetzt, die von herkömmlichen Versicherungen nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden. Als einer der großen Yachtversicherer hat YachtPool die Deckungslücken analysiert mit dem Ziel, die wirklichen Probleme und wirklichen Risiken des Skippers aufzuzeigen und spezielle Policen zu entwickeln, die diese Risiken decken! Die Versicherungsleistungen können unabhängig voneinander abgeschlossen und gekündigt werden.

Sie können Ihren Antrag ...
  • direkt im Online-Formular ausfüllen und per e-mail senden, oder
  • das PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post oder per Fax an uns schicken.

Für den Versicherungsschutz gelten die jeweiligen Allgemeinen- und Besonderen Bedingungen. Diese Bedingungen erhalten Sie immer mit Zusendung der Police.

Folgende Versicherung werden von YachtPool angeboten:


Skipper-Haftpflichtversicherung

1. Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen.

2. Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt. Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften.

3. Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Pensionsversicherung des Geschädigten) u. U. nicht greifen.

4. Weil Sie nicht wissen, in welchem Umfang auf einem fremden Schiff tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf den Schiffswert beschränkt, was wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc.

5. Weil Sie nicht wissen, ob überhaupt Deckungsschutz besteht. Weil Sie nicht wissen, ob die Prämie rechtzeitig bezahlt wurde, was zur Folge haben kann, dass der Versicherer von der Leistung frei ist, und Sie dann überhaupt keinen Versicherungsschutz haben!

6. Weil Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, i.d.R. auch unter ausländischen Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Landessprache versichert sind und dadurch die Beurteilung des tatsächlichen Versicherungsschutzes für Sie praktisch unmöglich ist.

7. Weil keine der uns bekannten Haftpflichtversicherungen Haftungsansprüche des Yachteigners für Schäden deckt, die an der gecharterten Yacht selbst infolge grober Fahrlässigkeit des Skippers entstanden sind.


Erläuterung zur Skipper-Haftpflichtversicherung
Die Skipper-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten Schadenersatzansprüchen. Durch den Chartervertrag ist Ihre Haftung für Schäden an der Yacht selbst eingeschränkt durch die Höhe der Kaution. Außer Sie handeln „grob fahrlässig", denn dann hat die Charterfirma oder die Versicherung ein Rückgriffsrecht auf Sie. Die Haftpflichtversicherung, die für das Schiff möglicherweise in irgendeiner (Ihnen immer unbekannten) Form besteht, greift in diesem Fall nie, weil dafür grundsätzlich die Kaskoversicherung zuständig ist. Für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit hat die Kaskoversicherung bzw. die Charterfirma allerdings ein Rückgriffsrecht auf den Verursacher. Deshalb sind Kaskoschäden, die aufgrund „grober Fahrlässigkeit" erfolgten, bei uns als Zusatz ausdrücklich mitversichert.
Darüber hinaus sind alle Haftungsansprüche für Schäden, die Sie anderen zufügen, gemäß unseren Bedingungen abgesichert. Zum Beispiel Regreßforderungen Ihrer Crewmitglieder aus Personenschäden oder Regreßforderungen von deren Kindern, Ehefrauen, Kranken- oder Unfallversicherungen, die vorerst für den Schaden aufkommen und dann Rückgriff auf den Schädiger nehmen können. Auch die Crewmitglieder sind nicht frei von jeder Haftung und deshalb ebenfalls mitversichert, z.B. in ihrer Funktion als Rudergänger etc.
Nicht versichert sind Kaskoschäden an der Yacht (sofern sie nicht grob fahrlässig erfolgten). Hierfür ist Schadenersatz bis zur Höhe der Kaution zu leisten. Dieses Risiko kann nur durch die Kautionsversicherung abgedeckt werden.

Skipper-Unfallversicherung
Weil sie ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden gemäß den YACHT-POOL-Bedingungen Unfallkosten für Invalidität und vorübergehende Unfallfolgen deckt. Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn kein Verschulden vorliegt. Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn zwar Verschulden vorliegt, es sich bei dem Geschädigten aber um ein Familienmitglied handelt. Weil Unfälle ein Vermögen kosten können, wenn Sie die Haftpflicht anderer (Ausland!) praktisch nicht in Anspruch nehmen können. Weil bei Invalidität die finanziellen Folgen von existenzieller Bedeutung sein können. Weil herkömmliche Unfallversicherungen bei "gefahrengeneigten Sportarten" unter Umständen nicht leisten. Weil herkömmliche Unfallversicherungen oftmals nur dann bezahlen, wenn tatsächlich ein Unfall passiert. Weil bei herkömmlichen Unfallversicherungen die vorgesehenen Bergekosten von nur wenigen Tausend Mark für die Blauwassersegler viel zu gering sind. Sie deckt gemäß den Allgemeinen Unfallbedingungen und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen alle Personenunfälle, die die Versicherten beim Betrieb einer Yacht erleiden. Und sie bezahlt auch dann, wenn überhaupt kein Personenunfall stattfand, sondern wenn Sie in Seenot geraten und Hilfe herbeirufen müssen, um eben einen Unfall zu verhindern. Bergekosten aus Seenot werden je nach gewählter Versicherungssumme bis zu Euro 51.200,- ersetzt, auch dann, wenn keine Verletzung einer Person vorliegt. (Zum Unterschied herkömmlicher Unfallversicherungen). Diese Lücken werden oft unterschätzt. Denn wer weiß schon, daß ein Bergehubschrauber bis Euro 16.000,- pro Stunde kosten kann, und dass Bergekosten herkömmlicher Versicherungen von wenigen Tausend Euro u.U. bei weitem nicht ausreichen, oder dass überhaupt nicht bezahlt wird, wenn kein Unfall vorliegt, weil z.B. alle Personen erfolgreich abgeborgen werden konnten. Aber YACHT POOL zahlt - auch in diesem Fall!! Die Skipper-Unfallversicherung gilt weltweit!


Skipper-Rechtsschutzversicherung
Weil Recht haben eine Sache ist, Recht bekommen aber eine andere. Weil Rechtsstreitigkeiten im Ausland sehr teuer werden können und Rechtsanwaltskosten an ausländische Rechtsanwälte meist vorzuschießen sind. Weil Rechtsanwaltskosten in verschiedenen Ländern auch dann von Ihnen zu bezahlen sind, wenn Sie den Prozeß gewinnen. Weil es sein kann, dass nicht nur der Skipper, sondern auch die ganze Crew oder nur ein einzelnes Crewmitglied verklagt wird oder berechtigt klagen will.

Schadenersatz-Rechtsschutz:
Rechtsschutz zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund privatrechtlicher Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Yachtführung.

Straf-Rechtsschutz:

Für die Verteidigung von Strafverfahren wegen eines Yachtunfalles oder Übertretung von strafrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Yachtführung.

Führerschein-Rechtsschutz:

Für Vertretung in Verfahren wegen Entzug des Führerscheins. Rechtsschutz haben Skipper und Crew weltweit!


Charter-Beschlagnahmeversicherung
Bei tatsächlichen oder vermuteten strafrechtlichen Tatbeständen kann von der Behörde das Schiff an die Kette gelegt werden. Durch die von uns hinterlegte Strafkaution bis Euro 52.000,- kann eine einstweilige Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen erreicht werden. Beschlagnahme kann für Sie erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn das Schiff für eine weitere Charter nicht zur Verfügung steht.


Charter-Kautionsversicherung
Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat - Das ist meist der Skipper selbst - aus seiner Verantwortung als Schiffsführer. Selbstverständlich führte dies dazu, dass verantwortungsbewußte Skipper immer klarer eine Versicherung dieses persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit! Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit!


Charter-Folgeschadenversicherung
Weil die Gefahr besteht, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden können. Die Charter-Folgeschadenversicherung deckt berechtigte Regressansprüche durch den Charterausfall ab dem dritten Tag der Folgecharter bis zu Euro 13.000,-. Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit!


Charter-Rücktrittversicherung
Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. Euro 25,-) bezahlt. Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. Euro 25,-) bezahlt. Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muss, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist. Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten.